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Kooperationsklassen

»Zusammenkunft ist ein Anfang. Zusammenbleiben ist ein Fortschritt. Zusammenarbeit ist der Erfolg.«

Henry Ford

Lernen voneinander und miteinander

Seit September 2010 gibt es an der Arnoldus Grundschule Kooperationsklassen. Im Schuljahr 2011/12 sind es eine 1. Klasse und eine 2. Klasse.

Im Schuljahr 2012/13  gab es eine Kooperationsklasse in den ersten Klassen. Diese wurde im Schuljahr 2013/14 fortgeführt.

Im Schuljahr 2014/15 wurde es wieder möglich, eine Kooperationsklasse in einer der ersten Klassen einzurichten. Auch in den folgenden Jahren wurde für jedes zweite Schuljahr die Bildung einer Kooperationsklasse genehmigt.

Im Schuljahr 2020/21 werden im Landkreis Starnberg leider keine Kooperationklassen mehr gebildet.

RechtlicheGrundlage

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung haben die Möglichkeit des gleichberechtigten Zugangs zum Bildungswesen. So sieht es die UN-Behindertenrechtskonvention vor.

Nach Art. 30 Abs 1 des Bayrischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sind die Schulen aller Schularten verpflichtet zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und Volksschulen soll dabei besonders gefördert werden.

Konkret umgesetzt wird diese Zusammenarbeit u. a. in Form einer Kooperationsklasse.

Was sind Kooperationsklassen?

Das Wort 'Kooperationsklasse' leitet sich von dem lateinischen cooperare = zusammenarbeiten ab. Kooperationsklasse heißt demnach Zusammenwirken und gemeinsames Lernen.

Eine Kooperationsklasse ist eine Klasse mit besonderem pädagogischem Auftrag.

Schüler mit geringem sonderpädagogischem Förderbedarf werden  an  der  allgemeinen Schule  mit Kindern ohne besonderen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Diese Schüler müssen die Anforderungen an der Volksschule im Wesentlichen erfüllen. Grund- und Förderschullehrkraft (MSD) arbeiten in Erziehung, Unterricht, Diagnostik und Förderung eng zusammen. In den Kooperationsklassen wird nach dem Lehrplan der Grundschule unterrichtet.

Der Grundsatz der gemeinsamen Arbeit lautet: 'So viel gemeinsam wie möglich, so viel getrennt wie nötig!'

Zielgruppe

  • Schulanfänger mit geringem sonderpädagogischem Förderbedarf
  • SchülerInnen, die aus der Förderschule rückgeführt werden, von denen zu erwarten ist, dass sie mit Unterstützung durch den MSD ihre Schullaufbahn an der Regelschule fortsetzen können

Organisation

  • In der Regel sind 3-6 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Kooperationsklasse.
  • Kooperationsklassen haben in der Regel eine geringere Schülerzahl als die anderen Klassen
  • Das Einverständnis des Sachaufwandsträgers ist nötig. (Die Gemeinde Gilching hat der Einrichtung von Kooperationsklassen zugestimmt.)
  • Die Genehmigung zur Errichtung einer Kooperationsklasse wird durch das zuständige Schulamt erteilt.
  • Die Klassenlehrkraft wird regelmäßig mit einigen Stunden pro Woche durch den MSD unterstützt.

Unterrichtsarbeit

Eine Kooperationsklasse in der Eingangsstufe bietet eine besonders gute Chance, durch die spezielle Förderung im gemeinsamen Unterricht erfolgreich zu lernen:

  • Grundlage ist ein gemeinsam von Grundschul- und Sonderschullehrkraft erstellter und geführter Förderplan
  • Auch die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen am gemeinsamen stundenplanmäßigen Unterricht teil, sie erhalten jedoch zusätzlich Fördermaßnahmen durch den jeweiligen Sonderschullehrer
  • Diese zusätzlichen Fördermaßnahmen können sehr unterschiedlich sein und sind den Bedürfnissen der SchülerInnen angepasst
  • Die Förderschullehrer unterrichten teilweise feste Kleingruppen parallel zum regulären Unterricht, teilweise unterstützen sie binnendifferenzierend den allgemeinen Unterricht
  • Die beiden Lehrkräfte arbeiten in allen Bereichen zusammen, erproben effektive Formen von Teamarbeit und Teamteaching
  • Kernaufgabe ist die Gestaltung differenzierter Unterrichtsangebote.  Diese Angebote kommen allen Schülern der Klasse zu Gute
  • Intensive Zusammenarbeit mit den Eltern wirkt sich positiv auf die Entwicklung des Kindes aus

Die Kooperationsklassen sind ein wichtiges Angebot für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Mehr Kinder als zuvor können mit der zusätzlichen Begleitung und Förderung des MSD in der Allgemeinen Schule unterrichtet werden.

Kooperationsklasse - davon profitieren alle!

Es gilt das Prinzip der Normalität. Die Klassengemeinschaft einer Kooperationsklasse braucht eine heterogene Schülerschaft. Leistungsstarke Schüler können eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen und ihre Mitschüler unterstützen und ihnen helfen. Die Kooperationsschüler finden in der Kooperationsklasse die Chance vor, im schulischen Wettbewerb konkurrenzfähig zu sein und den schulischen Anschluss zu erreichen.

Bekanntlich hat die Bundesregierung mit der Ratifizierung der UN-Konvention, die am 26.März 2009 als Bundesgesetz in Kraft getreten ist, auch den Artikel 24 unterzeichnet, in dem sich Vertragsstaaten auf ein 'inklusives  Bildungssystem  auf  allen  Ebenen' verpflichten. Damit stellt sich auch für Bayern die Aufgabe, allen Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit ihren Eltern den Weg in die Allgemeine Schule zu ermöglichen, wenn sie das wünschen.

Kooperationsklassen sind unbestreitbar ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem in Bayern.