Nutzungsregeln für die Teilnahme an Videokonferenzen

Nutzungsregeln, die bei der Teilnahme an einer Videokonferenz über den Schulmanager zu beachten sind:

1. Die Videokonferenzen bilden ein virtuelles Klassenzimmer ab. Im Klassenzimmer sollen die Beiträge der Kinder geschützt bleiben. Daher bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst alleine an den Videokonferenzen teilnehmen zu lassen. Es gilt: alle Inhalte der Videokonferenzen und begleitenden Chats bleiben im Kreis der Teilnehmer.

2. Schüler sind gehalten, bei einer Videokonferenz darauf zu achten, dass die Privatsphäre Ihrer Familienmitglieder gewahrt wird.

3. Es ist nicht erlaubt, Mitschnitte (Bild und/oder Ton) von den Videokonferenzen anzufertigen, zu speichern oder zu vervielfältigen.

4. Es erfolgt keine Aufzeichnung oder Speicherung durch die Schule oder den Anbieter.